AEBs Allgemeine Geschäftsbedingungen - Fiegl+Spielberger
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Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen von Fiegl + Spielberger (im Folgenden kurz F+S genannt):

1. Grundsätzliches

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen an F+S sind nur ausschließlich die nachfolgenden Einkaufsbedingungen maßgebend. Von den hiermit vereinbarten Bedingungen abweichende Bestimmungen, Nebenanreden und Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von F+S firmenmäßig gezeichnet sind. Der Auftragnehmer akzeptiert diese Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, so durch Ausgabe der Ware oder Leistung. Gegenteilige Erklärungen des Auftragnehmers sind rechtsunwirksam, auch wenn sie unwidersprochen bleiben.

2. Angebote

Alle Angebote an F+S sind vom Lieferanten immer verbindlich und nicht freibleibend zu stellen. Der Zwischenverkauf der angebotenen Ware ist nur gegen schriftliche Zustimmung von F+S mit firmenmäßiger Zeichnung möglich. Die Gültigkeit der Angebote variiert nach Bekantgabe der Auftragsführung von F+S.
Die angebotenen Preise können nicht erhöht werden für die gesamte Dauer der Projektführung. Änderung der technischen Daten und Abmessungen sind nicht gestattet.

3. Bestellungen

Als Auftragsbestätigung gilt die zu uns zurückgesandte Bestellkopie mit Ihrer Unterschrift. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist deutlich darauf hinzuweisen. Wir sind an eine Abweichung nur gebunden, wenn wir ihr ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Fehler, die bei der Bestellung erkennbar sind, müssen vom Lieferanten unverzüglich nach Erhalt der Bestellung an unseren Zentraleinkauf schriftlich gemeldet werden. Für den Handeinkauf im Besonderen und in dringenden Fällen kann ein Mitarbeiter von F+S nach Erhalt einer Bestellnummer direkt beim Lieferanten Ware beziehen. Der Lieferant hat sich nach Erhalt dieser händischen Bestellnummer beim Zentraleinkauf über die Gültigkeit der Bestellnummer zu erkundigen. F+S behält sich dieses Recht vor, jederzeit Bestellungen zu stornieren, ohne dem Lieferanten Gründe zu nennen und somit vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzsprüche des Auftragnehmers sind abgeschlossen.

4. Preise

Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sind bei der Auftragserteilung die Preise noch nicht festgelegt, so sind sie uns von Ihnen vor Auslieferung der Ware anzugeben. In diesem Fall behalten wir uns die Annahme vor. Steuern, Zölle und sonstige Abgaben sind von Ihnen zu tragen, es sei denn, wir haben einer Bezahlung in unserer Bestellung zugestimmt. Alle Preise verstehen sich inklusive Versandkosten (Transport, Versicherung etc.), Verpackung, Preiserhöhung innerhalb des Kalenderjahres sind ausgeschlossen, ebenso Mindermengenzuschläge, Preiserhöhungen gelten nicht für angefangene Bauvorhaben.

5. Liefertermin

Der Lieferant hat grundsätzlich die Liefertermine einzuhalten. Die angegebenen Termine sind fix, wenn Kalendertage angegeben sind. Sollte es nicht möglich sein, muss der Lieferant eine schriftliche Mitteilung, spätestens 1 Tag nach Bestelleingang unserem Zentraleinkauf zukommen lassen. Der Zentraleinkauf entscheidet, ob die Bestellung storniert wird. Sollte es durch einen Lieferverzug zu einem Schaden für F+S kommen (Pönale vom Auftraggeber, Verlust des Auftrags, Sonstiges), haftet der Lieferant. F+S ist berechtigt, jederzeit aus dem Kaufvertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Lieferanten jedweiliger Art sind ausgeschlossen. Sollte durch eine verspätete Lieferung ein Schaden absehbar sein, wird von F+S eine Bankgarantie bis 5 Monate nach Abschluss der Baustelle bzw. Rechnungslegung an den Auftraggeber über die gesamte Rechnungssumme verlangt. Wir sind berechtigt, mit und gegen fällige und nicht fällige Forderungen aufzurechnen.

6. Lieferung

Eine vorzeitige Lieferung darf nur mit Einverständnis erfolgen. Zur Abnahme nicht vereinbarter Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sind wir nicht verpflichtet. Unsere Versandvorschriften sind genau zu beachten. Durch deren Nichteinhaltung entstehende Mehrkosten oder Verluste gehen zu Lasten des Lieferers. Die Transportfrage trägt der Auftragnehmer bis zum Eintreffen der Ware an der Empfangsstelle. Nur wenn es ausdrücklich auf unserer Bestellung vermerkt ist, übernehmen wir die Verpackungs- und Transportkosten. Die gelieferte Ware muss die zugesicherten Eigenschaften haben, genau den Angaben auf unserer Bestellung entsprechen und auf dem neuesten Stand sein.

7. Haftung

Sie haften nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach unsererseits erfolgter Abnahme der gelieferten Ware. Wird die Ware in dieser Zeit unbrauchbar oder schadhaft, so sind Sie nach unserer Wahl verpflichtet, die Ware unverzüglich und für uns kostenlos durch neue Ware zu ersetzen oder den Mangel zu beseitigen. Kann der Mangel durch uns oder andere beseitigt werden, so sind wir in dringenden Fällen dazu berechtigt, wobei die Kosten zu Ihren Lasten gehen. Sie haften für Folgeschäden sowie für Schäden, die Dritten durch einen Mangel der gelieferten Ware entstehen. Versteckte Mängel können auch nach Ablauf der Gewährleistungspflicht, unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Sie sind nach einer angemessenen Frist Ihrer Verpflichtung zur Neulieferung oder Beseitigung der Mängel nicht nachgekommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Die Lieferungen müssen den österreichischen Vorschriften entsprechen. Sie machen uns Mitteilung, falls für die liefernde Ware ein Patent Gebrauchsmuster besteht, Sie garantieren dafür, dass die von Ihnen gelieferte Ware keine in- oder ausländischen Schutzrechte verletzt. Andernfalls tragen Sie den gesamten Schaden, der und dadurch entsteht.

8. Lieferung und Verpackung

Lieferscheine müssen folgende Angaben enthalten: Bestellnummer, Lieferdatum, Übernahmebestätigung als Nachweis, dass die Ware von unserem Personal übernommen worden ist. Der Lieferschein ist der Rechnung beizufügen. Verpackung wird vom Lieferanten zurückgenommen. Sollte es nicht möglich sein, übernimmt F+S die Entsorgungskosten, die an den Lieferanten weiterverrechnet werden. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Problemstoffen (Leuchtmittel, Akkus, Melder etc.) wird vom Lieferanten übernommen. Sollte es nicht möglich sein, übernimmt F+S die Entsorgungskosten, die an den Lieferanten weiterverrechnet werden.

9. Unterlagen

Alle den Bestellungen und Anfragen beigegebenen Zeichnungen und Unterlagen sowie sämtliche für die Ausführung von Aufträgen überlassenen Modelle, Schablonen, Lehren und Muster bleiben unser Eigentum und Sie übernehmen das Risiko des Zufälligen Untergangs, des Abhandenkommens, der Verschlechterung und der Beschädigung. Waren, die aufgrund unserer Unterlagen, Modelle, Schablonen, Zeichnungen, Werkzeuge, Lehren und Muster erstellt werden, dürfen nicht ohne Zustimmung an Dritte geliefert werden. Sofort nach Erledigung des Auftrages oder bei dessen Nichtannahme sind alle Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzusenden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Sie für Schäden, die uns durch etwaigen Missbrauch entstehen, ersatzpflichtig zu machen.

10. Zahlung

Wir zahlen nach unserer Wahl, gerechnet vom Tag des Rechnungseinganges und Gutbefund der Ware an. Mit 5% Skonto – 30 Tage, 3% Skonto – 60 Tage oder nach 90Tagen netto, am 25. eines Monats. Zahlung erfolgt nur nach Komplettlieferung. Die Zahlung bedeutet weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung oder Leistung, noch einen Verzicht auf uns zustehende Rechte.

11. Termine

Die angegebenen Termine sind fix, wenn Kalendertage aufgeführt sind. Erkennt der Lieferant, dass ihm eine rechtzeitige Lieferung ganz oder zum Teil nicht möglich sein wird, so hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei von uns nicht genehmigten Fristüberschreitungen, bei Eintreten elementarer Ereignisse, oder in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Lieferer Schadensersatzsprüche gegen uns geltend machen oder eine Gegenleistung verlangen kann.
Im Übrigen gelten bei Fristüberschreitung für die Rechtsfolgen die gesetzlichen Bestimmungen.

12. Retourware, Reparaturware

Retourware ist vom Lieferanten gegen sofortige Erteilung einer Gutschrift zurückzunehmen, ohne jegliche Manipulationsgebühren bzw. Versand- und Verpackungskosten für F+S. Retourwaren im Rahmen der Garantie wird vom Lieferanten einschließlich Versand- und Verpackungskosten zurückgenommen. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, muss die Ware neu ersetzt werden. Reparaturware, die nicht im Rahmen der Garantie ist, wird vom Lieferanten einschließlich Versand- und Verpackungskosten zurückgenommen. F+S entscheidet nach Bekanntgabe der Reparaturkosten durch den Lieferanten, ob die Ware repariert werden muss oder nicht. Eventuelle kosten für die Überprüfung sind ausgeschlossen.

13. Garantie

Der Lieferant gewährt an F+S drei Jahre Garantie auf alle Lieferungen und Leistungen, bzw. die gleiche Garantiedauer (wenn diese über 3 Jahre beträgt), die F+S an den Kunden weitergibt, plus 1 Monat.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich Innsbruck. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.

15. Schlussbestimmungen

Sollten Teile dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt es die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Besti9mmung am nächsten kommt und wirksam ist.